Angestellte, die in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten, müssen mit ihrem Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) überschreiten.
Diese liegt 2025 bei 73.800 € jährlich bzw. 6.150 € monatlich (brutto) – inklusive Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wer diese Grenze erreicht, ist nicht mehr gesetzlich versicherungspflichtig und kann zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) wählen.
Liegt das Einkommen darunter, bleibt die Pflichtversicherung in der GKV bestehen. Entscheidet man sich freiwillig für die GKV, kann der Beitrag bis zu 1.290 € monatlich betragen.
In der PKV richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach Faktoren wie Gesundheitszustand und Eintrittsalter.
Rund 98 % der Arbeitnehmer zahlen in der PKV oft deutlich weniger – bei besseren Leistungen, Rückerstattungen und kürzeren Wartezeiten.